AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Musikladen –Friedemann Ihr DJ
DJ-Frima
D - 09661 Hainichen
Ottendorfer Hang 34
Tel. 03 72 07 – 88 5 44
Fax: 03 72 07 -51 555
Mobil: 0172 – 358 3901
Internet: www.dj-frima.de
Kleinstunternehmer §19 Abs. 1
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DJ Ingolf Friedemann und ihren Vertragspartnern
Das unverbindliche Angebot ist freibleibend gültig.
2. Vertrag
Verträge zwischen DJ Ingolf Friedemann und ihren Kunden entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
- Anzahlung
Sie bekommen von mir ein unverbindliches, freibleibendes Angebot per Mail, Telefonisch oder Fax. Der Termin wird erst nach Eingang der Vorauszahlung von 30% bestätigt, Sie bekommen eine Auftragsbestätigung per Mail, Telefonisch oder Fax.
Der Termin wird erst nach Eingang der Vorauszahlung von 30% bestätigt.
2.1 Leistungen
Was beinhaltet meine DJ Buchung
- Telefonisches Vorgespräch mit Ihrem DJ über den Ablauf der Veranstaltung
- Bei Hochzeiten und größeren Events - Telefonisches- bzw. auf Wunsch ein Persönliches Vorgespräch.
- Kostenloser Auf- und Abbau der Anlage (1,5 Stunde Aufbau und 45 min Abbau)
- Musik inkl. DJ + Anlage + Lichteffekte und Funkmikrofone
- Musik Mix entsprechend Ihren Wünschen (keine Negativlisten)
- Alles inkl. bis 2 Uhr, jede weitere Stunde dann zusätzlich 50 EUR (oft abhängig vom Gastwirt)
- Alles in allem werden ca. 15 Stunden Zeit für Sie und Ihre Veranstaltung aufgebracht, von denen Sie nur 9 Stunden in Rechnung gestellt bekommen.
- Alle anfallenden Kosten für An- und Abfahrt, Kraftstoffverbrauch und Abnutzung des Kfz, Lagerung, GEMA, Wartung und Pflege des Equipments,sowie Versicherungen, Musikkauf sind bei mir in meinem erstellten Angebot inklusive.
2.2. Preisliste
Alles in allem werden ca. 15 Stunden Zeit für Sie und Ihre Veranstaltung aufgebracht, von denen Sie nur 9 Stunden in Rechnung gestellt bekommen. Keine versteckten Kosten.
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot
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Familienfeiern / Tanz / Geburtstag mit DJ und Lichttechnik bis zu 60 Personen bzw. nach Räumlichkeit
inkl. 18 - 2 Uhr. (oft abhängig vom Gastwirt) ab 400 €
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Ab ca. 60 - 200 Personen und bei größeren Veranstaltungen Firmenfeiern Partyzelten etc.
da mehr Ton- und Lichttechnik verfügbar sein muß. inkl. 18 - 2 Uhr. Bei mehr Personen Bitte Anfragen - ab 500 €
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Hochzeiten (Zeitaufwand, Ausstattung und Personen abhängig) - ab 700 €
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Silvester ab 850 €
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Karaoke mit Video oder für Ihre Präsentationen inkl. Beamer + Notebook + Funkmikrofon + Leinwand + Licht) - 50 €
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Fahrkosten: je 25 km Umkreis ca. 10 €
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zusätzliche Stunden nach 2 Uhr á 50 €
2.3. Mehrwertsteuer
- Kleinstunternehmer §19 Abs. 1
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
- Rücktritt bis 9 Monate vor der Veranstaltung 20 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung 25 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung 60 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung 70 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
3.1. Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens DJ Ingolf Friedemann ist möglich durch: - technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod
3.2. Open AIR
Bei Veranstaltungen im Freien (Open Air, Hoffest, etc.) ist eine geeignete, funktionelle und ausreichend gesicherte Überdachung (für DJ und Technik) in der Größe von mindestens 3m x 3m Seitens des Auftraggebers zu stellen.
Werden diese Punkte nicht berücksichtigt kann der Auftritt abgesagt bzw. abgebrochen werden. Die Forderung der vereinbarten Gage bleibt bestehen.
4. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB`s für Schäden an der Technik von DJ - Frima, welche durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
Sofern feststellt wird, dass Gefahr für sich und seine Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen,
witterungsbedingter Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen.
Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren.
5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an DJ Ingolf Friedemann direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Restzahlung als Barzahlung vor Ihrer Veranstaltung
- Überweisung im Voraus auf ein von DJ Ingolf Friedemann genanntes Konto unmittelbar nach der Auftragsbestätigung. (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.Vorauszahlung bis zu 30% der vereinbarten Gage
- Bei Rechnung innerhalb von 14 Tagen (Nur für Firmen) nach Ausführung des Auftrages
Der Termin wird erst nach Eingang der Vorauszahlung von 30% bestätigt, Sie bekommen eine Auftragsbestätigung per Mail, Telefonisch oder Fax.
Bitte denken Sie daran das die Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen sollte. Das unverbindliche Angebot ist freibleibend bis zur Anzahlung.
6. Verpflegung, Aufrittsraum, Aufbau & Stromversorgung
Der Auftraggeber und somit auch der Veranstalter verpflichten sich, die barrierefreien Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 1,5 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und min. 230V~/10A Stromversorgung bereitzustellen Eine Fläche für die Technik sollte mit berücksichtigt werden, min. 3 x 1,50 m (DJ Tisch + Boxen)
Catering und Getränke für den DJ, sind vom Auftraggeber in angemessener Menge und Qualität zu stellen.
7. Vertragsrechte & Geschäftsbedingungen
Bei Vertragsabschluss vor Ihrer Veranstaltung wird eine Anzahlung von 30% der Bruttogage fällig. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.
Die Höhe der Anzahlung kann bis zu 30% der vereinbarten Gesamtgage betragen. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen an das Geschäftskonto von Musikladen-Friedemann Ihr DJ zu überweisen.
Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigung meiner technischen und musikalischen Ausstattung (z.B. durch betrunkene Gäste) haftet der Auftraggeber.
8. GEMA Gebühren
Alle angegebenen Preise beinhalten schon die neuen DJ Tarif VR-Ö Gebühr gültig ab den 18.08.2013
"Die Vervielfältigung zur öffentlichen Wiedergabe ist von der GEMA lizenziert"
Die Musiknutzung bei einer Veranstaltung wird nicht von dieser Lizenz abgedeckt und muss vom Veranstalter/Gaststätte selbst erworben werden.
Der Zuschlag, den Veranstalter, Diskotheken- und Clubbetreiber bislang als sogenannten "Laptop-Zuschlag" für die Wiedergabe von vervielfältigten bzw. kopierten Musikwerken bezahlt haben, wird durch den Tarif VR-Ö ersetzt. Ab 1. April 2013 erfolgt die Lizenzierung der Vervielfältigungen über denjenigen, der sie vorgenommen oder beauftragt hat. Für Diskotheken und Clubs wird dies in der Regel der DJ übernehmen.
Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist allein der Veranstalter verantwortlich.
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Stand 19.03.2025